Sicherheitsmitarbeiter vor Konzertpublikum als Symbol für Sicherheitskosten bei Veranstaltungen
Sicherheitskosten umfassen mehr als die Arbeitsstunden der Ordner. Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Die Sicherheitskosten eines Konzerts oder Festivals bestehen nicht einfach aus „Anzahl der Ordner mal Stundenlohn“. Je nach Veranstaltung werden auch Planung, Einsatzleitung, unterschiedliche Qualifikationen, Einlass- und Besuchersteuerung, Reservekräfte, Kommunikation sowie mögliche Zuschläge für ungünstige Einsatzzeiten bezahlt. Eine bundesweit feste Quote wie „eine Sicherheitskraft pro 100 Gäste“ gibt es nicht als allgemeine Regel. Entscheidend sind Besucherzahl, Gefährdungsgrad, Veranstaltungsart, Gelände, Zugangssituation und das Sicherheitskonzept. Deshalb können äußerlich ähnliche Musik-Events deutlich unterschiedliche Sicherheitskosten verursachen.

Inhaltsverzeichnis

Warum Sicherheitskosten schon vor dem Einlass entstehen

Ein Teil der Sicherheitsarbeit fällt lange vor dem ersten gescannten Ticket an. Verantwortlichkeiten, Besucherströme, Ein- und Ausgänge, Rettungswege, sensible Bereiche und Abläufe für Störungen müssen geklärt werden. Die DGUV nennt für ein Sicherheitskonzept unter anderem Veranstaltungsart, Veranstaltungsort, Besucherzahl, erwartetes Publikum und besondere Bedrohungslagen als mögliche Kriterien.

Wer nur zählt, wie viele Personen am Veranstaltungstag sichtbar im Einsatz sind, sieht deshalb nur einen Teil der Leistung. Hinter dem Einsatz können Abstimmungen mit Betreiber, Produktion und Behörden, Personalplanung, Einweisung und Kommunikationswege stehen. Schon bei einem ersten selbst organisierten Clubkonzert können diese Punkte entscheidend sein.

Auch die Verkehrssicherungspflicht kann über den Zuschauerraum hinausreichen. Ein aktuelles Handout der IHK Hannover nennt das Veranstaltungsgelände, Zuwegungen, Parkplätze und vom Veranstalter eingebrachte Einrichtungen. Der Kostentreiber ist daher nicht die Gästezahl allein, sondern die Aufgabe, die auf einem konkreten Gelände sicher bewältigt werden muss.

Wie viele Sicherheitskräfte wirklich nötig sind

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz zeigt die Logik hinter der Personalstärke. Erfordert es die Art der Veranstaltung, soll ein Sicherheitskonzept aufgestellt und ein Ordnungsdienst eingerichtet werden. Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen sieht das Muster ein mit den zuständigen Sicherheitsbehörden abgestimmtes Sicherheitskonzept vor. Darin sollen die Mindestzahl der Ordnungsdienstkräfte nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden sowie die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen festgelegt werden.

Publikum vor einer Festivalbühne – Besucherzahl als Faktor für Sicherheitskosten
Die nötige Personalstärke richtet sich nach Besucherzahl und Gefährdungsgrad. Foto: Pixabay / Lizenz: Pixabay

Die Musterverordnung gilt nicht automatisch identisch an jedem Ort. Das Versammlungsstättenrecht wird in den Ländern umgesetzt, und Kommunen können für Veranstaltungen im Freien eigene Verfahren vorsehen. Münster verlangt beispielsweise Sicherheitsunterlagen frühzeitig vor bestimmten Veranstaltungen und stellt dafür Richtlinien bereit.

Eine pauschale Personalquote ist deshalb als Budgetansatz riskant. Zuerst müssen Aufgaben und Gefahren geklärt werden. Danach lässt sich bestimmen, wie viele Kräfte an Eingängen, Bühnenzugängen, Fluchtwegen, Besucherbereichen oder Zufahrten gebraucht werden und wo Führungspersonal nötig ist.

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung nennt für den Ordnungsdienst unter anderem Kontrollen an Ein- und Ausgängen, die Beachtung der zulässigen Besucherzahl, Sicherheitsdurchsagen und eine geordnete Evakuierung. Mehrere getrennte Zugänge oder Bereiche binden gleichzeitig Personal. Schon ein zusätzliches Tor, ein separater Backstage-Zugang oder eine längere Einlassphase kann die Kalkulation verändern.

Ordner und Sicherheitsmitarbeiter sind nicht dasselbe

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft unterscheidet zwischen Sicherheitsdiensten bei Veranstaltungen und dem Veranstaltungsordnungsdienst. Zum reinen Servicebereich können etwa Kartenabriss, Platzanweisung, Akkreditierungskontrollen oder das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen gehören, solange dabei keine Bewachungsaufgaben und keine Wahrnehmung des Hausrechts übernommen werden.

Anders ist es bei echten Bewachungstätigkeiten. Personenkontrollen im Einlassbereich, der Schutz von Künstlern oder von Anlagen können unter die gewerberechtlichen Anforderungen des Bewachungsgewerbes fallen. § 34a GewO verlangt für Wachpersonen grundsätzlich Zuverlässigkeit und einen Nachweis über die IHK-Unterrichtung. Für bestimmte Aufgaben gelten weitergehende Anforderungen. Wer bei einer zugangsgeschützten Großveranstaltung in leitender Funktion Bewachungsaufgaben übernimmt, benötigt eine Sachkundeprüfung.

Welche Aufgabe wird tatsächlich vergeben?

Der Aufgabenbereich entscheidet mit darüber, welche Anforderungen an das eingesetzte Personal gestellt werden.

1. Geht es um reine Serviceaufgaben?
Kartenabriss
Platzanweisung
Akkreditierungskontrolle ohne Bewachungsaufgabe
↓
2. Oder geht es um Bewachungsaufgaben?
Personenkontrollen im Einlassbereich
Schutz von Künstlern oder Anlagen
Bei Bewachungstätigkeiten können die Anforderungen des § 34a GewO relevant werden. Für bestimmte Aufgaben gelten zusätzliche Qualifikationsanforderungen.

Diese Trennung wirkt direkt auf den Preis. Zwei Dienstleister können dieselbe Zahl von „Mitarbeitern“ nennen, aber einen unterschiedlichen Mix aus Servicekräften, Wachpersonen und Führungspersonal kalkulieren. Wer nur die Kopfzahl vergleicht, vergleicht möglicherweise unterschiedliche Leistungen.

Die Bewachungsverordnung schreibt für bestimmte Bewachungstätigkeiten zudem sichtbare Namens- oder Kennnummernschilder mit der Bezeichnung des Gewerbebetriebs vor. Wachpersonen müssen einen entsprechenden Ausweis mitführen. Professionelle Veranstaltungsbewachung lässt sich daher nicht einfach mit kurzfristig verfügbaren Hilfskräften gleichsetzen.

Warum der Stundenlohn nicht der Angebotspreis ist

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde. Dieser Betrag beantwortet jedoch nicht, was eine Sicherheitsstunde den Veranstalter kostet. Er ist eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Beschäftigte.

In der Sicherheitswirtschaft kommen tarifliche Regelungen hinzu, die regional unterschiedlich sein können. Die Tarifübersichten des BDSW zeigen für 2026 unterschiedliche Entgeltgruppen und Zuschlagsregelungen nach Bundesland. Das ist bei Musikveranstaltungen relevant, weil Einsätze oft abends, nachts, sonntags oder an Feiertagen stattfinden.

Der Rechnungsstundensatz muss außerdem die betrieblichen Kosten tragen. Eine IHK-Systematik zur Stundensatzkalkulation berücksichtigt neben dem Lohn beispielsweise gesetzliche Lohnzusatzkosten, Fehlzeiten und weitere Betriebskosten. Je nach Unternehmen und Auftrag kommen Einsatzplanung, Verwaltung, Ausrüstung und Gewinn hinzu. Der Lohn der eingesetzten Person ist daher nicht mit dem Angebotspreis pro Einsatzstunde gleichzusetzen.

Was kostet Ihr geplanter Sicherheitseinsatz?

Rechnen Sie die Grundkosten aus Personalstärke, Einsatzdauer und angebotenem Stundensatz.

Grundkosten: 1.800,00 €

Die Berechnung zeigt nur Personalstunden × Stundensatz. Zuschläge, Einsatzleitung, Ausstattung oder weitere Leistungen können zusätzlich anfallen.

Ein Sicherheitsunternehmen nach § 34a GewO muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Bewachungsverordnung nennt je Schadensereignis Mindestversicherungssummen von 1 Million Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Das ist die Berufshaftpflicht des Bewachungsunternehmens und nicht automatisch der gesamte Versicherungsschutz der Veranstaltung.

Veranstalter sollten deshalb die Versicherung für Konzerte und Festivals getrennt vom Sicherheitsdienst prüfen. Ein auffällig niedriger Stundenpreis ist nur dann aussagekräftig, wenn Leistungsumfang, Qualifikation, Zuschläge, Einsatzzeiten und Nebenkosten vollständig vergleichbar sind.

Welche Kostenblöcke leicht übersehen werden

Die sichtbare Einlasskontrolle ist nur einer von mehreren möglichen Kostenblöcken. Welche davon tatsächlich nötig sind, hängt von Veranstaltung, Sicherheitskonzept und Vertrag ab. Die Übersicht zeigt deshalb keine Pauschalpreise, sondern Punkte, die vor der Beauftragung geklärt werden sollten.

Kostenblock Was dahintersteckt Warum er unterschätzt wird
Planung und Leitung Aufgabenverteilung, Einweisung, Kommunikation und Führung Arbeit fällt vor dem Einlass und teils nach Showende an.
Einlass Besucherlenkung, Tickets, Akkreditierungen und je nach Auftrag Kontrollen Mehrere Zugänge benötigen parallele Besetzung.
Bereichssicherung Bühne, Backstage, Technik, Rettungswege und weitere Zonen Fläche und Zahl der Bereiche können wichtiger sein als die Gästezahl.
Qualifikation Servicekräfte, Wachpersonen und Führungskräfte Nicht jede Position hat dieselben Aufgaben und Anforderungen.
Einsatzzeit und Zuschläge Vorlauf, Einlass, Show, Auslass sowie mögliche Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge Die Einsatzzeit ist länger als die reine Showdauer.
Reserve und Ausstattung Ersatzkräfte, Verstärkung, Kennzeichnung und Kommunikationsmittel Nicht jeder Anbieter rechnet diese Positionen gleich ab.

Ein Konzert von 20 bis 22.30 Uhr erzeugt nicht automatisch nur zweieinhalb Stunden Sicherheitsleistung. Personal kann vorher zur Einweisung und Positionsübernahme benötigt werden, während des Einlasses gebunden sein und nach Showende den geregelten Auslass begleiten.

Auch kurzfristige Änderungen können teuer werden. Wird ein weiterer Zugang geöffnet oder der Backstage-Bereich erweitert, muss das Personalkonzept erneut passen. Solche Positionen gehören zu den Aufwendungen, die Besucher bei versteckten Festivalkosten meist nicht sehen, obwohl sie die Gesamtwirtschaftlichkeit beeinflussen.

Woran ein belastbares Sicherheitsangebot zu erkennen ist

Ein gutes Angebot nennt nicht nur einen Stundenpreis. Es beschreibt Aufgaben, Personalstärke nach Funktionen, Einsatzzeiten, Qualifikationen, Einsatzleitung und enthaltene Nebenleistungen. Ebenso wichtig ist die Regelung für Mehrstunden, zusätzliche Kräfte und kurzfristige Änderungen.

Vor der Beauftragung sollte geklärt werden, welche Tätigkeiten reine Serviceaufgaben und welche Bewachungsaufgaben sind. Bei Bewachungsleistungen muss ein geeigneter und erlaubter Dienstleister eingesetzt werden, dessen Personal die Voraussetzungen für die konkrete Aufgabe erfüllt. Für die leitende Bewachung einer zugangsgeschützten Großveranstaltung ist die Sachkundeanforderung ausdrücklich im Gesetz genannt.

Die Stadt Münster empfiehlt in ihrer Richtlinie für Sicherheitskonzepte, bei einem privaten Sicherheitsdienst den Leiter namentlich zu benennen und einen für den Aufgabenbereich geeigneten Dienst mit Erfahrung bei vergleichbaren Veranstaltungen auszuwählen. Solche Kriterien helfen mehr als die bloße Suche nach der niedrigsten Stundenposition.

Wichtig ist auch die Schnittstelle zu Betreiber, Produktion, Sanitätsdienst, Brandschutz und Behörden. Private Sicherheitskräfte ersetzen Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst nicht. Wer digitale Planung nutzen möchte, kann die wichtigsten Tools für Konzert- und Festivalveranstalter ergänzend einsetzen, doch Technik ersetzt kein klares Sicherheitskonzept.

Für jedes Angebot sollten deshalb dieselben Fragen gelten: Welche Aufgaben sind enthalten? Welche Qualifikation wird eingesetzt? Wie lange wird jede Position benötigt? Welche Zuschläge oder Nebenkosten können entstehen? Was passiert bei Mehrbedarf? Wer trägt die operative Verantwortung vor Ort?

Der günstigste Sicherheitsdienst ist nicht automatisch der mit dem niedrigsten Stundensatz, sondern der, dessen Personal- und Leistungskonzept den tatsächlichen Anforderungen entspricht und dessen Kosten nachvollziehbar sind. Frühzeitige Planung senkt das Risiko, kurz vor dem Termin zusätzliche Kräfte unter Zeitdruck beschaffen zu müssen.

Ist das Sicherheitsangebot wirklich vollständig?

Prüfen Sie die wichtigsten Punkte, bevor Sie zwei Angebote nur anhand des Stundensatzes vergleichen.

Wichtigste Punkte zum Merken

  • Sicherheitskosten hängen von Aufgaben, Gelände, Besucherzahl und Gefährdung ab.
  • Eine allgemeine bundesweite Personalquote pro Gästezahl ist kein verlässlicher Kalkulationsmaßstab.
  • Veranstaltungsordnungsdienst und gewerbliche Bewachung können unterschiedliche Anforderungen haben.
  • Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro im Jahr 2026 ist nicht der Rechnungsstundensatz eines Sicherheitsdienstes.
  • Leitung, Vorlauf, Auslass, Zuschläge, Reserve und Ausstattung können den Gesamtpreis verändern.
  • Die Haftpflicht des Bewachungsunternehmens ersetzt nicht die Prüfung der Veranstalterrisiken.
  • Angebote sollten nach gleichem Leistungsumfang und nicht nur nach dem niedrigsten Einzelpreis verglichen werden.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz – Gesetze im Internet; Bauministerkonferenz; Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; Bundesverband der Sicherheitswirtschaft; IHK Hannover; IHK Darmstadt; Stadt Münster.